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Häufig gestellte Fragen

Wann sollte man einen Rechtsanwalt aufsuchen? Am besten sofort.
Schnellen Rechtsrat gibt es natürlich auch über die Medien. Sie sind billiger und manchmal sogar hilfreich. Oft gehen sie aber knapp am Fall vorbei und ganz oft sind sie sogar falsch. Falscher Rat kommt in aller Regel teuer. Vor falschem Rat ist man allerdings auch nicht beim Rechtsanwalt gefeit. Der Rechtsanwalt haftet für etwaige Folgen falscher Beratung. Der rechtzeitige Gang zum Anwalt kann Geld sparen. Der Rechtsanwalt kann regelmäßig juristische Folgen besser einschätzen als der Betroffene und frühzeitig die Weichen für einen späteren Gerichtsprozess stellen.
Was kostet der Rechtsanwalt? Auf diese Frage folgt die typische Juristenantwort: Es kommt darauf an. Der Rechtsanwalt rechnet entweder nach dem gesetzlichen Gebührenrecht oder auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung ab. Die Abrechnung nach gesetzlichem Gebührenrecht ist in der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) genauestens geregelt. Maßgebend ist der Streitwert.
Was heißt eigentlich Streitwert? Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten richtet sich die Höhe der Rechtanwalts- und Gerichtsgebühren nach dem Streitwert.
Entscheidend ist, welchen Wert der Gegenstand hat, über den gestritten wird. Wird zum Beispiel um einen goldenen Ring im Wert vom 5.000 € gestritten, beträgt der Streitwert 5.000 €. Bei einer mietrechtlichen Streitigkeit ist der Streitwert die Miete für die Zeit, über die gestritten wird, höchstens jedoch der Mietzins für ein Jahr. Bei Kündigungsschutzprozessen beträgt der Streitwert maximal drei Monatsgehälter. In verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten geht man von einem Regelstreitwert in Höhe von 4.000 € aus.
Wird es billiger, wenn ich eine Honorarvereinbarung abschließe? Nein. Billiger als bei einer Abrechnung nach gesetzlichem Gebührenrecht wird es dadurch nicht. Denn die gesetzlichen Gebühren dürfen von den Rechtsanwälten nicht durch Honorarvereinbarungen unterschritten werden.
Es ist aber zulässig, dass ein Rechtsanwalt bei Mandatsübernahme auf eine Honorarvereinbarung besteht, wenn der Streitwert im Vergleich zu seiner Tätigkeit unverhältnismäßig gering ist.
Das Honorar eines Rechtsanwalts darf nicht vom Erfolg seiner Arbeit abhängig gemacht werden. Eine solche Vereinbarung wäre in Deutschland, anders als in den USA, unzulässig.
Was kostet eine einmalige Beratung? Unabhängig vom Streitwert beträgt die einmalige Beratung nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) maximal 190 €.
Welche Gebühren erhält der Rechtsanwalt in einem Gerichtsverfahren? In einem Zivilprozess fallen Anwaltsgebühren an. Der Rechtsanwalt erhält eine Verfahrensgebühr und eine Termingebühr. Wenn vor Gericht ein Vergleich geschlossen wird, fällt meist nur eine Verfahrensgebühr und eine Einigungsgebühr an.
Wer bezahlt den Rechtsanwalt? Die Gebühren zahlt der Mandant, seine Rechtsschutzversicherung oder der Gegner.
Muss ich auch bezahlen, wenn ich überhaupt kein Geld habe? Bei einem ganz geringen Einkommen gewährt der Staat Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.
Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung? Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts und im Falle eines Prozesses die Gerichtsgebühren einschließlich aller Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige. Nach Beendigung eines Prozesses trägt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für die Zwangsvollstreckung. Oft sind in einer Rechtsschutzversicherung nicht alle Rechtsgebiete enthalten. Miet- und Grundstücksrecht und Arbeitrecht müssen oftmals als Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Wenn die Rechtsschutzversicherung erst vor kurzem abgeschlossen wurde, muss der Versicherungsnehmer meist eine Wartezeit von drei Monaten in Kauf nehmen, bevor er sich anwaltlich beraten lassen kann. Der Mandant sollte dabei wissen, dass die Versicherung nicht die Kosten für einen Versicherungsfall übernimmt, der vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist.
Gibt es eine Möglichkeit, das in einem Gerichtsprozess immer vorhandene Kostenrisiko zu verringern? Ja. Das Kostenrisiko verringert sich entscheidend, wenn Mandant und Rechtsanwalt einen Prozessfinanzierer beauftragen. Der Prozessfinanzierer prüft eingehend auf eigene Rechnung den Fall. Übernimmt der Prozessfinanzierer den Fall, fordert er bei einem Sieg im Rechtsstreit nach Abzug der Kosten ca. 30 % der Summe. Prozessfinanzierer prüfen in aller Regel nur Fälle mit höheren Streitwerten.